Bürger-Hotline (0 22 64) 28 74 16
Bitte schicken Sie den ausgefüllten Antrag auf Behälterumstellung rechtzeitig an den Abfall- Sammel- und Transportverband Oberberg (ASTO). Bedenken Sie, dass die Umstellung im Regelfall bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen kann, ein konkreter Wunschtag oder -zeitraum kann bei diesem Massengeschäft leider nicht vereinbart werden. Beantragen Sie deshalb bitte frühzeitig.
Jeder Eigentümer eines im Gebiet des Verbandes liegenden Grundstückes ist verpflichtet, sein Grundstück an die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung anzuschließen. Dies gilt für Grundstücke, die zu privaten Wohnzwecken, gewerblich/industriell oder gemischt genutzt werden. Neben dem Eigentümer, ist auch der Mieter oder Pächter des Grundstückes verpflichtet, die auf dem Grundstück oder sonst bei ihm anfallenden Abfälle zur Beseitigung (Restabfall / graue Tonne) und Abfälle zur Verwertung (Bioabfall / braune Tonne und Altpapier / grüne Tonne) dem ASTO als zuständiger öffentlich-rechtlicher Abfallentsorgungseinrichtung zu überlassen.
Grundstücke, die ausschließlich gewerblich / industriell genutzt werden und auf denen Abfälle zur Beseitigung anfallen, unterliegen ebenfalls dem Anschluss- und Benutzungszwang für diese Abfälle.
Für jedes zu Wohnzwecken, gewerblichen oder industriellen Zwecken, gewerbeähnlichen Zwecken oder gemischt genutzte Grundstück ist jeweils mindestens ein Abfallbehälter für Restabfall (graue Tonne), für Papier, Pappe und Kartonage (grüne Tonne) und bei fehlender Eigenkompostierung für Bioabfall (braune Tonne - gilt nur bei Wohnzwecken oder bei gemischter Nutzung) vorzuhalten.
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, je Grundstücksbewohner und Woche ein Mindestrestabfallbehältervolumen von 7,5 Litern vorzuhalten. Anzahl und Größe der vorgehaltenen Restabfallbehälter müssen demnach so bemessen sein, dass je Einwohner mindestens 30 Liter Gefäßvolumen bei einem vierwöchigen Entleerungsrhythmus zur Verfügung stehen. Unter Berücksichtigung der verfügbaren Behältergrößen ergeben sich folgende Mindestausstattungen:
Personenanzahl | 1 - 2 | 3 - 4 | 5 - 8 | 9 - 12 |
Abfallbehältergröße | 60 Liter | 120 Liter | 240 Liter | 360 Liter |
Das gebührenfreie Regelvolumen für die grünen Abfallbehälter (Papier, Pappe und Kartonage) entspricht dem doppelten des bereitgestellten Restabfallvolumens. Von diesem Regelvolumen kann auch Wunsch abgewichen werden. Je angefangene 240 Liter überschrittenem Regelvolumen wird eine geringe Jahresgebühr erhoben.
Eine Ausnahme vom Anschluss- und Benutzungszwang an den Bioabfallbehälter liegt vor, wenn nachgewiesen wird, dass man in der Lage ist, alle anfallenden organischen Abfälle auf dem eigenen Grundstück ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten. Nachweispflichtig hierfür ist der Grundstückseigentümer.
Im Einzelnen bedeutet dies:
Sie dürfen nicht nur willens, sondern müssen auch fachlich und technisch in der Lage sein, die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung zu gewährleisten.
Eine Beinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere durch Gerüche oder Siedlungsungeziefer (z. B. Ratten), darf nicht entstehen.
Der anfallende Kompost ist auf dem eigenen Grundstück zu verwerten
Organische Küchenabfälle sollen, soweit wie möglich, der Eigenkompostierung zugeführt werden. Ansonsten sind sie in den braunen Bioabfallbehälter einzufüllen.
Anträge auf Behälterumstellung können nur vom Grundstückseigentümer oder einem bevollmächtigten Dritten beim Abfall- Sammel- und Transportverband Oberberg (ASTO) schriftlich gestellt werden.
Gebührenpflichtig sind Eigentümer und ihnen Gleichgestellte der nach Maßgabe der Satzung über die Abfallentsorgung des Verbandes angeschlossenen Grundstücke. Gebührenpflichtig sind auch Wohnungs- und Teileigentümer im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes.
Im Falle eines Behälterwechsels erfolgt eine Gebührenanpassung zum Beginn des Monats, der dem Monat der tatsächlichen Auswechslung folgt.
Je nach Behälterart und -größe kann die Umstellung im Regelfall bis zu 2 Wochen dauern, ein konkreter Wunschtag oder -zeitraum kann bei diesem Massengeschäft leider nicht vereinbart werden. Beantragen Sie deshalb frühzeitig. Die frei zugänglich bereitzustellenden Behälter werden auf dem Grundstück umgestellt, ohne dass der Antragsteller oder ein Beauftragter anwesend sein muss. Die Behälter können Sie übrigens bis zu Umstellung weiterhin benutzen und befüllen.
Der Antrag ist nicht zu verwenden wenn:
ein Neubau oder ein Wiederanschluss vorliegt,
die Bildung einer Entsorgungsgemeinschaft mit einem benachbarten Grundstück beabsichtigt ist,
eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne beabsichtigt ist.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie per Post oder per Mail im PDF-Format an uns versenden oder an die (0 22 61) 60 11 99 faxen oder persönlich beim ASTO abgeben.