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Die Abfallgebühren werden auf der Grundlage eines behälterbezogenen Maßstabs ermittelt. Gebühren sind für die vorhandenen Restabfallbehälter (graue Tonne) und Bioabfallbehälter (braune Tonne) zu zahlen. Die Gebühr für die Restabfallbehälter umfasst folgende Leistungen:
Die grüne Tonne für Altpapier ist im Rahmen des satzungsmäßig festgelegten Regelvolumens gebührenfrei. Das Regelvolumen ergibt sich aus dem verdoppelten Volumen der vorgehaltenen grauen Restabfalltonne. Übersteigt das vorgehaltene Volumen der grünen Tonne das Regelvolumen, so ist je angefangene 240 Liter überschrittenem Regelvolumen eine geringe Gebühr festzusetzen.
gemäß der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Abfallentsorgung 2024:
Behältergröße | Gebühr/Jahr |
60 Liter | 163,56 EUR |
120 Liter | 203,52 EUR |
240 Liter | 283,44 EUR |
360 Liter | 363,36 EUR |
Die Entleerung erfolgt alle vier Wochen.
Behältergröße | Gebühr/ Jahr |
1.100 Liter | 1.712,40 EUR |
2.500 Liter | 3.577,20 EUR |
5.000 Liter | 6.907,20 EUR |
Die Entleerung erfolgt alle zwei Wochen.
Behältergröße | Gebühr/Jahr |
120 Liter | 133,08 EUR |
240 Liter | 186,48 EUR |
360 Liter | 239,88 EUR |
Die Entleerung erfolgt alle zwei Wochen. Aus hygienischen Gründen erfolgt die Entleerung in der wärmeren Jahreszeit wöchentlich; näheres regelt der Abfallkalender des Verbandes.
Behältergröße |
240 Liter |
360 Liter |
Gebühr:
Für die grüne Tonne wird keine eigene Gebühr erhoben. Ausnahme: Das vorgehaltene Volumen übersteigt das der grauen Tonne um mehr als das Doppelte. Die Gebühr für die in Anspruch genommenen Abfallbehälter für Altpapier über das Regelvolumen hinaus beträgt 10,68 EUR je angefangene 240 Liter überschrittenem Regelvolumen.
Containergröße |
1.100 Liter |
Die Entleerung erfolgt alle vier Wochen.
Gebühr:
Für die grüne Tonne wird keine eigene Gebühr erhoben. Ausnahme: Das vorgehaltene Volumen übersteigt das der grauen Tonne um mehr als das Doppelte. Die Gebühr für die in Anspruch genommenen Abfallbehälter für Altpapier über das Regelvolumen hinaus beträgt 10,68 EUR je angefangene 240 Liter überschrittenem Regelvolumen.
Für Auslieferung, Abholung und Wechsel von Abfallbehältern in den Abfallfraktionen Restabfall (graue Tonne), Bioabfall (braune Tonne) und Altpapier (grüne Tonne) wird eine Pauschalgebühr von 35,00 EUR je Grundstücksanfahrt erhoben. Dies gilt sowohl bei einer beantragten Veränderung der Behälterausstattung als auch bei einer von Amts wegen angeordneten Veränderung der Behälterausstattung. Gebührenpflichtig ist auch der Austausch von Abfallbehältern, wenn nach einem Eigentumswechsel oder vergleichbaren Vorgang die auf dem Grundstück vorhandenen Abfallbehälter auf Antrag oder von Amts wegen ausgetauscht, zusätzliche Abfallbehälter aufgestellt oder Abfallbehälter eingezogen werden. Für den Wechsel mehrerer Abfallbehälter auf einem Grundstück, welcher mit einer Anfahrt erfolgt, wird nur die einfache Pauschalgebühr von 35,00 EUR erhoben. Für eine Fehlfahrt zu einem Grundstück ist die Pauschalgebühr ebenfalls zu entrichten. Fehlfahrten werden z. B. durch nicht zum Austausch bereitgestellte Abfallbehälter, Differenzen zwischen tatsächlichem und veranlagtem Abfallbehälterbestand auf dem Grundstück oder die Verweigerung der Behälterveränderung verursacht.
Wird ein Grundstück erstmalig an die Abfallentsorgung angeschlossen, wird für die Auslieferung der Abfallbehälter abweichend von Absatz 1 keine Pauschalgebühr erhoben.
Die Pauschalgebühr wird auch in den Fällen festgesetzt, in denen eine Sonderleerung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 der Gebührensatzung erfolgt.
Die Pauschalgebühr wird für jedes Grundstück separat festgesetzt. Dies gilt auch für benachbarte Grundstücke i.S.v. § 14 der Entsorgungssatzung.
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