Bürger-Hotline (0 22 64) 28 74 16

Altglas

In den Altglascontainer gehören ausschließlich restentleerte Glasverpackungen, getrennt nach Weiß-, Braun- und Grünglas. 

Eine Trennung nach Farben ist wichtig, um aus den Scherben neue Glasverpackungen in der jeweiligen Farbe herzustellen. Blaue Flaschen und Behältergläser in anderen Farben, die nicht eindeutig zu Weiß-, Braun- oder Grünglas zugeordnet werden können, gehören in den Grünglascontainer. Denn Grünglas verträgt am ehesten Fehlfarben, ohne dass die Farbe beeinträchtigt wird.

Vor dem Einwurf in den Container bitte die Glasverpackungen Zuhause ausleeren – ausspülen ist nicht nötig.

Das gehört in die Glascontainer:

  • alle nicht bepfandeten Glasflaschen z.B. für Wein, Saft, Speiseöl, Essig, Saucen, Konserven- und Marmeladengläser, Flakons.
  • pharmazeutische und kosmetische Glasbehälter, wie Medizinfläschchen und Cremetiegel aus Glas.
  • sonstiges Verpackungsglas für Obst, Soßen, Suppen, Gemüse.
  • Metall-Verschlüsse und Kronkorken können mit in die Glascontainer oder in den Gelben Sack geworfen werden.

www.was-passt-ins-altglas.de

 

Symbolabbildung Altglasflaschen

Nicht in die Glascontainer gehören zum Beispiel:

  • Trinkgläser
  • Blumensvasen
  • Kristallglas / Bleiglas
  • Glaskeramik
  • Steingut
  • Porzellan
  • Ton
  • Glühlampen
  • Spiegelglas
  • Fensterscheiben / Fensterglas
  • feuer- und hochtemperaturfestes Glas wie z.B. Auflauf- oder Backformen
  • Mikrowellengeschirr aus Glas
  • was nicht durch die Öffnung des Altglascontainers passt, gehört auch nicht hinein.

 

Aufkleber Altglas - Negativbeispiele

Nehmen Sie Rücksicht:

Beachten Sie bitte die Einwurfzeiten an den Containern. Kartons und Tüten bitte nicht an den Containernplätzen stehen lassen. Bitte beachten Sie, dass die Glascontainerstandorte nicht als wilde Müllkippen zu benutzen sind und jegliche Zuwiderhandlung ordnungsrechtlich mit einem Bußgeld geandet wird.

Die Glascontainer sind nicht Bestandteil des ASTO - Entsorgungssystems, sondern sind eine Angelegenheit der Dualen Systeme (DS). Hiesiger Ansprechpartner der DS ist der Bergische Abfallwirtschaftsverband mit Sitz in Engelskirchen.

Altkleider/Textilien/Schuhe

In Kooperation mit den Städten und Gemeinden im Verbandsgebiet werden von avea, AWB und BAV Altkleider- und Schuhcontainer bereitgestellt. Diese kommunale Sammlung garantiert, dass die Erlöse den Bürgern zugutekommen und unzulässige gewerbliche Sammlungen eingedämmt werden, denn diese haben nur den eigenen Gewinn als Ziel. Die Sammlungen der regionalen caritativen Organisationen werden vom BAV unterstützt. Die im Design oberbergischer Fachwerkhäuser gestalteten Altkleidercontainer erfreuen sich großer Beliebtheit und werden von den Bürgern gut genutzt. Sie helfen auf diesem Wege der Umwelt, bedürftigen Mitbürgern und tragen zur Reduzierung Ihrer Abfallgebühren bei. Brauchbare Teile finden einen neuen Träger, nicht mehr Tragbares wird entsorgt beziehungsweise im Rahmen des Textilrecyclings verwertet. 

Dazu gehören:

saubere Textilien, Stoffe, Stoffreste, Kleidungsstücke (auch nicht mehr tragbare und verschlissene Kleidung), Bett- und Haushaltswäsche, Vorhänge, Decken, Plümos, Oberbetten, Federbetten usw. bitte verpackt in die Container geben; Schuhe bitte paarweise zusammen binden.

Die kommunale Sammlung garantiert die hochwertige Verwertung. Die Verwertungserlöse bleiben vor Ort, wo sie zur Kostenminderung Ihrer Gebühren beitragen.

Die Standorte der Altkleidercontainer können hier eingesehen werden! 

Altmedikamente

Abgelaufende oder nicht mehr genötigte Arzneimittel gehören in den Restmüll. Bitte keine Medikamente über die Toilettenspülung in das Abwasser einleiten. So leisten Sie einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz. Denn die graue Tonne ist nicht nur der einfachste und bequemste Weg nicht mehr benötigte Medikamente zu entsorgen, sondern auch der umweltverträglichste.

Foto Tabletten in Durchdrückblistern

Durch die ausschließliche Verbrennung des Restmülls werden die arzneilichen Wirkstoffe so zerstört, dass kein Eintrag in die Umwelt mehr erfolgen kann. Es ist ratsam, die Arzneimittel mit dem anderen Hausmüll zu vermischen und nicht aus den Blisterstreifen zu drücken. Auch durch Einschlagen zum Beispiel in Zeitungspapier können Arzneimittel im Restmüll getarnt werden und sind so sicher vor dem unbefugten Zugriff Dritter.

Altöl

Da alle Altöle aus Maschinen, Motoren, Getrieben oder Turbinen sehr umweltschädlich sein können, wenn sie ins Wasser oder in den Boden gelangen, gibt es für den Umgang mit ihnen strenge Umweltschutzbestimmungen. So sieht die Altölverordnung vor, dass Motoren- und Getriebeöle nur verkauft werden dürfen, wenn an Ort und Stelle oder in unmittelbarer Nähe eine Annahmestelle für Altöl existiert.

Wird zum Beispiel Motoröl in einem Warenhaus verkauft, muss dort auch die gleiche Menge Altöl kostenlos zurückgenommen werden. Geschieht die Rücknahme dort nicht, so muss deutlich ein schriftlicher Hinweis auf die nächstgelegene Annahmestelle für Altöl hinweisen. Diese Altöl-Annahmestelle muss sich in unmittelbarer Nähe befinden.

Sollten Sie keine kostenlose Annahmestelle für Altöl nutzen können, bietet Ihnen das Schadstoffmobil die Möglichkeit, Altöl gegen eine geringe Kostenerstattung anzunehmen.

Batterien/Akkus

Batterien und Akkus niemals im Restmüll entsorgen! 

Nach § 11 Batteriegesetz haben Besitzer von Altbatterien diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

Altbatterien können unentgeltlich bei den jeweiligen Vertreibern der jeweiligen Batteriekategorie zurückgegeben werden. Darüber hinaus können nur Gerätebatterien auch bei kommunalen Sammelstellen oder freiwilligen Rücknahmestellen zurückgegeben werden.

Mit Inkrafttreten der neuen EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 werden Batterien in fünf verschiedene Batteriekategorien untergliedert, die sich anhand des Gewichts und des Anwendungszweckes voneinander unterscheiden lassen:

  • Gerätebatterien (mit zusätzlicher Unterteilung in Allzweck-Gerätebatterien), Definition: eine Batterie, die gekapselt ist, 5 kg oder weniger wiegt, nicht speziell für die industrielle Verwendung ausgelegt ist und bei der es sich nicht um eine Elektrofahrzeugbatterie, eine LV-Batterie oder eine Starterbatterie handelt. „Allzweck-Gerätebatterie “ ist sowohl eine wiederaufladbare als auch eine nicht wiederaufladbare Gerätebatterie, die speziell auf Interoperabilität ausgelegt ist, mit den folgenden gängigen Formaten: 4,5 Volt (3R12), Knopfzelle, D, C, AA (Mignon-Zelle), AAA (Micro-Zelle), AAAA, A23, 9 Volt (PP3);
  • Starterbatterien, Definition: eine Batterie, die speziell auf die Lieferung elektrischer Energie für den Anlasser, die Beleuchtung oder die Zündung ausgelegt ist und die bei Fahrzeugen, anderen Verkehrsmitteln oder Maschinen auch zu Zusatzoder Backup-Zwecken eingesetzt werden kann.
  • Batterien für leichte Verkehrsmittel („LV-Batterien“), Definition: eine Batterie, die gekapselt ist, 25 kg oder weniger wiegt, die speziell auf die Lieferung elektrischer Energie für die Traktion von Radfahrzeugen ausgelegt ist, die ausschließlich von einem Elektromotor oder durch eine Kombination aus Motor- und Muskelkraft angetrieben werden können, einschließlich typgenehmigter Fahrzeuge der Klasse L im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (43), und bei der es sich nicht um eine Elektrofahrzeugbatterie handelt.
  • Elektrofahrzeugbatterien, Definition: eine Batterie, die speziell auf die Lieferung elektrischer Energie für die Traktion von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen der Klasse L im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 ausgelegt ist und mehr als 25 kg wiegt, oder eine Batterie, die speziell auf die Lieferung elektrischer Energie für die Traktion von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen der Klassen M, N oder O im Sinne der Verordnung (EU) 2018/858 ausgelegt ist.
  • Industriebatterien, Definition: eine Batterie, die speziell für die industrielle Verwendung ausgelegt ist, die nach der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder der Vorbereitung zur Umnutzung für die industrielle Verwendung bestimmt ist, oder jede andere Batterie, die mehr als 5 kg wiegt und weder eine LV-Batterie, eine Elektrofahrzeugbatterie noch eine Starterbatterie ist.

Gerätebatterien

Geräte-Altbatterien werden ausschließlich über Sammelstellen, die dem Gemeinsamen Rücknahmesystem oder einem herstellereigenen Rücknahmesystem angeschlossen sind, erfasst. Sie können überall, wo sie verkauft werden, unentgeltlich wieder zurückgegeben werden – unabhängig davon, wo sie gekauft wurden und unabhängig von Marke und Typ. Auch wenn Sie die Energieträger an mobilen Schadstoffsammelstellen abliefern, entstehen Ihnen selbstverständlich keinerlei Kosten. In haushaltüblichen Mengen können Sie die Gerätebatterien auch am Schadstoffmobil abgeben.

Kleben Sie bei lithiumhaltigen Batterien und Akkus vorher die Pole ab, um einen Kurzschluss zu vermeiden. Bei der Entsorgung von Elektroaltgeräten wie Fotoapparaten oder Laptops sollten vorher die Batterien entnommen werden.

Pedelec-Akkus (Batterien für leichte Verkehrsmittel, sog. LV-Batterien)

Sie können die defekten Batterien dort kostenfrei zurückgeben, wo Sie das Neuteil erworben haben (§ 9 Batteriegesetz - BattG). Im Gegensatz zu Gerätebatterien können sie nicht über das Schadstoffmobil entsorgt werden. Die Hersteller stellen ihre aus § 5 BattG resultierende Rücknahmepflicht dadurch sicher, dass sie den Vertreibern von LV-Batterien bzw. den Behandlungseinrichtungen eine zumutbare und kostenfreie Möglichkeit der Rückgabe anbieten und die zurückgenommenen Altbatterien nach § 14 BattG verwerten (§ 8 Absatz 1 BattG).

Auto-Batterien (Starterbatterien)

Starterbatterien für Kraftfahrzeuge können bei jeder Verkaufsstelle bzw. bei jedem Vertreiber, die Kfz-Starterbatterien vertreibt, kostenlos abgegeben werden, unabhängig davon, ob dort eine neue Batterie gekauft wurde.

Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung nach den bundeseinheitlichen Vorgaben des Batteriegesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1582). Hieraus zwei Auszüge:

  • Jeder Vertreiber ist verpflichtet, vom Endnutzer Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe des Handelsgeschäfts unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung nach Satz 1 beschränkt sich auf Altbatterien der Art im Sinne von § 2 Absatz 2 bis 6 Batteriegesetz, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen.

  • Vertreiber, die neue Starterbatterien an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet, je Batterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Batterie keine Altbatterie zurückgibt. Der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe einer Altbatterie zur Erstattung des Pfandes verpflichtet. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen. Wird die Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Absatz 3, der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, dass eine Rücknahme ohne Pfanderstattung erfolgt ist. Ein Vertreiber, der Starterbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln anbietet, ist abweichend von Satz 2 zur Erstattung des Pfandes auch bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises nach Satz 4, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist, verpflichtet.

Abfallberatung des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes (BAV)

Informationen zur Entsorgung von Abfällen allgemein erhalten Sie auch bei der BAV-Abfallberatung unter der kostenlosen Telefonnummer:

0800 / 805 805 0

Bauschutt und Baumischabfälle

Bauschutt und Baumischabfälle sind von der kommunalen Abfallentsorgung ausgeschlossen und dürfen nicht über die Abfallentsorgungseinrichtung des ASTO (wie Abfallbehälter und Sperrmüll) entsorgt werden. Diese Abfälle müssen Sie über zugelassene private Entsorgungsfirmen entsorgen, bestimmte Bauabfälle können Sie auch über die Wertstoffhöfe des BAV entsorgen. Es empfiehlt sich, die Anlieferung vorab telefonisch abzustimmen.

Bauschutt ist mineralisches Material, das bei der Errichtung, beim Umbau, bei der Sanierung und beim Abbruch von Hoch- und Tiefbauten anfällt. Zur Abfallart Baumischabfälle zählen alle gemischten Abfälle, die durch Bau- und Renovierungsmaßnahmen sowie Sanierungs- oder Abrissarbeiten anfallen.

Bauschutt und Baumischabfälle sind beispielsweise:

  • Beton und Betonplatten
  • Erdaushub
  • Fenster
  • Fliesen und Fliesenkleber
  • Gips / Rigips / Gipskartonplatten
  • Mauer- und Klinkersteine
  • Sand
  • Schotter
  • Steine
  • Styropor
  • Türen
  • Zement

 

Biomüll

Was gehört in die Biotonne?

Folgende Abfälle gehören beispielsweise in die braune Tonne:

Küchenabfälle:

  • Obstreste
  • Speisereste aller Art (gekocht und ungekocht)
  • Kartoffelschalen
  • Eierschalen
  • Kaffeesatz
  • Teesatz / Teebeutel
  • Papierküchentücher (gehören nicht in die grüne Tonne)
     

Gartenabfälle:

  • Rasenschnitt
  • Laub
  • Heckenschnitt (siehe auch Grünschnitt)
  • Baumschnitt (siehe auch Grünschnitt)
  • Blumenerde
     

Was gehört nicht in die Biotonne?

Folgende Abfälle gehören beispielsweise nicht in die braune Tonne:

  • Asche
  • Blumen- und Pflanztöpfe aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet), Ton, Keramik, Glas, Metall
  • Draht (zum Beispiel Blumenbindedraht)
  • Einweggeschirr und -besteck aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
  • Exkremente von Tieren (zum Beispiel Hundekot)
  • Glas
  • Geschenkband
  • Gummiartikel
  • Holzreste, behandelt (zum Beispiel imprägniert, lackiert, lasiert)
  • Hygieneartikel (Tampons, Binden und so weiter)
  • Kaffeekapseln aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet), Aluminium
  • Kehricht
  • Keramik, Porzellan
  • Kerzenreste
  • Kleintierstreu, nicht biologisch abbaubar (zum Beispiel mineralische Katzenstreu aus Tonmineralien wie Bentonit und so weiter)
  • Kohlepapier
  • Lederreste
  • Medikamente
  • Möbelholz
  • Papier, Pappe, Papierhandtücher, Papiertaschentücher, Servietten
  • Plastiktüten, Trage- und Einkaufstaschen aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
  • Putzlappen und -tücher
  • Ruß
  • schadstoffhaltige Abfälle, Problemabfälle
  • Spanplattenholz
  • Staubsaugerbeutel
  • Tapeten
  • Teppichböden
  • Textilien
  • Verbandmaterial
  • Verpackungen, zum Beispiel aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet), Aluminium, Glas, Metall, Verbundverpackungen
  • Watte, Wattestäbchen
  • Windeln

Abfalltipps für die Biotonne und richtige Befüllung der Biotonne - Teilleerung vermeiden

Geruchsbelästigung

Eine Geruchs- oder Lästlingsbelastung geht nicht von der Biotonne, sondern von den dort hinein gefüllten Abfällen aus. Zur Verhinderung dieser Belästigungen bieten sich folgende Maßnahmen an: 

  • Bioabfälle in  Zeitungspapier einwickeln
  • das vorherige "Ausbluten" lassen von Kaffeefiltern
  • Zwischenlagen aus Zeitungspapier oder Häckselmaterialien zur Bindung von Feuchtigkeit und um Anhaftungen in der Tonne zu vermeiden, so dass eine vollständige Entleerung erreicht wird
  • Abstreuen des Tonneninhalts mit Steinmehl oder im extremsten Fall auch Branntkalk (Achtung: ätzende Chemikalie!)
  • Frischen Rasenschnitt antrocknen lassen, bevor er in die Biotonne kommt - Rasenabfälle verkleben schnell und entwickeln Hitze - ein idealer Nährboden für Bakterien und Schimmel und ein regelrechter Tonnenkleister
  • die regelmäßige Reinigung der Biotonne, insbesondere in den Sommermonaten. Dazu eigenen sich herkömmliche Reinigungsmittel, im Regelfall genügt sogar das Ausspritzen der Tonne mit Regen- bzw. Leitungswasser. So hat Ungeziefer und Gestank keine Chance.

 

Teilleerung der Biotonne

Biogene Abfälle neigen aufgrund ihrer Feuchtigkeit, ihres Verklebens mit der Tonneninnenwand oder weil sie sperrig sind und in die Tonne gepresst werden, dazu, eine vollständige Leerung des Abfallbehälters durch das Müllfahrzeug zu behindern. Hier setzt der Tonnennutzer die Ursache der Teilentleerung, auf keinen Fall der Müllwerker.

Da sich trotz dieses Umstandes vereinzelt Bürger mit einer entsprechenden Beschwerde an den ASTO wenden, ist der Verband gezwungen, auf folgendes hinzuweisen:

Der Ladevorgang der Abfallbehälter wird automatisch gesteuert. Dabei müssen die Abfälle beim Schütten selbständig allein durch die Schwerkraft aus der Tonne in das Müllfahrzeug des vom Verband beauftragten Entsorgungsunternehmens fallen. Ein Anschlagen ist nicht möglich, da die Gefahr besteht, dass die Tonne in das Müllfahrzeug fällt und zerstört wird. Wenn die Tonne nur halb leer wird, hat der Nutzer nach Erfahrung des Verbandes feuchte Abfälle wie Rasenschnitt eingefüllt, die dann in der Tonne verklebt sind. In Einzelfällen werden auch Abfälle in der Tonne verdichtet oder sperrige Gegenstände eingefüllt, dies ist nicht zulässig. 

Damit die Entsorgung zukünftig ordnungsgemäß erfolgt, weise ich auf die Vorgaben der Entsorgungssatzung hin:

Die Abfallbehälter sind schonend zu behandeln, sie dürfen nur soweit befüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt. Abfälle dürfen nicht neben die Abfallbehälter geworfen oder gestellt werden. Abfälle dürfen nicht in den Abfallbehälter eingestampft oder in ihnen in einer Art und Weise verdichtet werden, so dass eine Entleerung am Abfallfahrzeug nicht mehr möglich ist, weil der Inhalt nicht mehr geschüttet werden kann und hierdurch der Entleerungsvorgang ausgeschlossen wird. Es ist nicht gestattet, brennende, glühende oder heiße Abfälle in Abfallbehälter zu füllen oder Abfälle im Abfallbehälter zu verbrennen. Sperrige Gegenstände, Schnee und Eis sowie Abfälle, welche die Abfallbehälter oder das Sammelfahrzeug beschädigen oder ungewöhnlich verschmutzen können, dürfen nicht in die Abfallbehälter gefüllt werden. 

Besonderheiten Kleintierstreu

Seit über 2000 Jahren leben Haustiere an der Seite des Menschen. Katzen und Kaninchen, Meerschweinchen und Hamster sind beliebte Mitbewohner, und als solche brauchen sie ihr eigenes "stilles Örtchen".
Die auf dem Markt befindlichen Substrate für Katzentoilette oder Kleintierkäfige lassen sich in zwei Gruppen aufteilen, in organische und mineralische Materialien. Zur letzteren gehören Präparate auf der Basis von  Tonerden, Gips oder Bims sowie synthetisch hergestellte Mineralien. Bei den organischen Varianten reicht die Bandbreite von Kügelchen aus Stroh oder Sägespänen über Maiskolbenschrot bis zu Altpapier-Streu.
Pflanzliche Kleintierstreu ist biologisch abbaubar, mineralische nicht. Während mineralische Streu grundsätzlich in die Restmülltonne gegeben werden sollte, kommt für Streu auf organischer Basis neben der Restmülltonne auch die Biotonne oder der Komposthaufen als Entsorgungsweg in Frage.

Bei der Entsorgung pflanzlicher Einstreu ist allerdings folgendes zu beachten: Mit Urin oder Kot verschmutzte Anteile der Einstreu von Katzen, Hunden und allen anderen fleischfressenden Tieren gehören ausnahmslos in den Restmüll, weil die vom ASTO eingesammelten biogenen Abfälle nach der Aufbereitung auch als Düngemittel auf die landwirtschaftlich genutzten Flächen aufgebracht werden. In der Landwirtschaft will durch die Herausforderungen der Seuchenhygiene niemand tierische Fäkalien von Haustieren in den Futter- und Lebensmittelkreislauf verbringen.

Daher sollte die Biotonne zu unser aller Wohl nur zur Entsorgung unverschmutzter pflanzlicher Einstreureste verwendet werden.

Bioplastik - noch kein Pluspunkt für die Umwelt und gehört nicht in den Biomüll

Bioplastik ist derzeit im Kommen. In verschiedenen Geschäften kann man z. B. Getränkeflaschen, Obst-, Gemüse-, Schalen für Fleisch kaufen oder Bioplastiktüten, die für die biogenen Haushaltsabfälle genutzt und dann komplett in die Biotonne eingeworfen werden sollen.

Dies ist jedoch nicht zulässig! Dieser (teure) Bioplastik gehört in den Restmüll!

"Warum?" wird sich jetzt so manch ein umweltbewusster Bürger fragen.

Hier die Erklärung:
Jeder, der schon einmal diese Bioplastikprodukte gekauft hat, wird festgestellt haben, dass eine Unterscheidung zu "normalen" Kunststoffartikeln auf der Basis von Erdöl nicht festgestellt werden kann, obwohl die hierfür verwendeten Materialien entweder vollständig oder zum überwiegenden Teil aus nachwachsenden Rohstoffen wie Maistärke oder Zellulose bestehen - und genau hierin liegt das Problem!

Im Rahmen der Verarbeitung der biogenen Abfälle in der Vergärungsanlage werden im ersten Schritt die so genannten "Störstoffe" herausgefiltert, die zu einer Verunreinigung des Kompostes führen würden. Hierzu zählen alle Materialien, die sich nicht kompostieren lassen. Da sehr häufig von den Benutzern der Biotonnen die kleinen Sammelgefäße im Haushalt unzulässiger Weise mit Plastiktüten ausgelegt werden, um sich die Reinigung des Behälters zu ersparen, müssen diese natürlich vor dem eigentlichen Verrottungsprozess herausgeholt werden. Die Tüten auf der Basis von  Bioplastik sind von den herkömmlichen Plastiktüten nicht zu unterscheiden und werden somit als Fremdstoffe wie Restmüll entsorgt.

Aus diesem Grund könnte auch bei einer Kontrolle der Biotonnen vor der Entleerung nur festgestellt werden, dass diese mit "Plastiktüten" falsch befüllt sind und dann diese Tonnen nicht geleert werden, obwohl die Benutzer "guten Glaubens" waren und für diese Bioplastiks auch noch gutes Geld bezahlt haben.

Selbst im Falle einer "technischen" Erkennung der Bioplastikmaterialien müssten diese herausgesucht werden, da der Zersetzungsprozess unter optimalen Bedingungen bei ca. 90 Tagen liegt, wobei die Zersetzung in der Vergärungsanlage nur etwa die Hälfte der Zeit benötigen darf; diese kürzere Zeit reicht auch für die normalen Bioabfälle aus, um einen guten Kompost zu gewinnen.

Eine Zersetzung dieser Bioplastik-Materialien im heimischen Komposter ist fast unmöglich, da die benötigten Temperaturen und Feuchtigkeitsgrade nicht konstant erreicht werden und die erforderlichen Mikroorganismen meist gar nicht vorhanden  sind.

 

Warum wird denn dann dieser Bioplastik hergestellt?

Die einzige gute Nachricht ist: die Abhängigkeit von dem endlichen Rohstoff Erdöl wird reduziert. Das Bundesumweltamt hat die Umwelteigenschaften untersucht Pressemitteilung dazu

Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass es zur Zeit keinen sachlichen Grund gibt, diese Produkte zu kaufen und somit sollte jeder Bürger dieses Geld sparen und besser für andere effektivere Umweltmaßnahmen ausgeben!

Kompost - Infos und Tipps

Kompost - als Miete oder im Behälter?

Bei der Kompostierung im eigenen Garten werden Abfälle aus Küche und Garten schichtweise auf einer Miete oder in einem Silo (Kleinkomposter) aufgesetzt. Der Handel bietet verschiedene Kleinkompostermodelle an. Sie haben unterschiedliche Vorteile, z.B. leichtes Aufsetzen, Schutz vor Regen oder Schutz vor Staunässe und Nagern. Eines haben alle gemeinsam: der fertige Kompost lässt sich nur schlecht entnehmen. Die Rotte verläuft nämlich unterschiedlich von oben nach unten und das am Fuß liegende Material ist reifer, aber schwerer zugänglich.

Die optimale Lösung ist das "Zwei-Kammer-Verfahren". Dazu werden zwei Komposter aufgestellt. Während im einen der Kompost ausreift, wird der andere beschickt.

Alle Kompostplätze - unabhängig davon, ob in der Miete oder im Behälter kompostiert wird - müssen einige Voraussetzungen erfüllen. Ein Platz im Halbschatten schützt den Kompost vor dem Austrocknen. Für eine ausreichende Belüftung sorgt eine etwa zehn Zentimeter dicke Grundlage aus Strauchschnitt und Staudenstängeln. Eine Abdeckung schützt den Kompost vor Nässe und verhindert, dass Nährstoffe zusammen mit Sickerwasser aus dem Kompost in den Boden und ins Grundwasser ausgewaschen werden. Außerdem fördert eine Abdeckung die Wärmeentwicklung im Inneren des Komposts und beschleunigt die Rotte. Trotz Abdeckung muss der Kompost ausreichend belüftet sein, sonst beginnt er zu faulen.

Grundsätzlich gilt, dass für das Gelingen der Rotte die Bauweise weniger entscheidend ist als die Art, Mischung und Menge der kompostierten Materialien.

Die Kompostmiete

Die Größe einer Miete richtet sich vor allem nach der Menge des anfallenden Materials. Für eine Miete im Hausgarten kann man sich an folgenden Faustzahlen orientieren. Die Miete sollte an der Basis etwa eineinhalb Meter breit sein und insgesamt nicht höher als ein Meter. Ihre Länge variiert, denn an der einen Schmalseite wird das neue Material aufgeschichtet und an der anderen Seite der fertige Kompost entnommen. Die fertige Miete verjüngt sich nach oben. Wie stark hängt von der Menge der Niederschläge ab. In niederschlagsreichen Gebieten kann sie eher spitz nach oben auslaufen, in niederschlagsarmen Gegenden sollte sie die Form eines flachen Walls haben.

Der Lattenkomposter

Der Lattenkomposter ist für kleine Gärten gut geeignet, weil die gängigen Modelle nur eine Grundfläche von etwa einem Quadratmeter beanspruchen. Modelle, bei denen an einer Seite die Latten entfernt werden können, erleichtern das Umsetzen des Komposts. Wichtig ist, dass die Latten aus Holz bestehen, das nur schwer verrottet, z.B. aus Lärchenholz. Sollen die Latten gegen Fäulnis behandelt werden, sollte darauf geachtet werden, dass die verwendeten Mittel die Bodenorganismen nicht schädigen.

Der Schnellkomposter

Selbst im kleinsten Garten ist Platz für einen kompakten, sog. Schnellkomposter. Die meisten haben einen Deckel. So bleiben die Gerüche drinnen und gleichzeitig ist der Kompost vor zu viel Feuchtigkeit und vor Unkrautsamen geschützt. Einige Modelle haben im Sockel verschließbare Klappen, über die kleine Mengen fertigen Komposts entnommen werden können.

Ihrem Namen werden die Schnellkomposter jedoch nicht ganz gerecht. Bei einigen Modellen ist die Hülle innen mit Styropor ausgekleidet. Das verringert die Wärmeverluste über die Wände. Allerdings bewirkt diese Wärmedämmung selten eine deutliche Temperaturerhöhung im Kompost. Denn die Schnellkomposter fassen insgesamt nur ein kleines Volumen und werden üblicherweise in kurzen Abständen mit kleinen Abfallmengen befüllt. So entwickelt sich im Inneren des Komposts nur wenig Wärme. Die Rotte läuft in diesen Kompostern meist nicht schneller ab als in anderen.

Wie pflege ich den Komposthaufen richtig?

  • Kompost aufsetzen: Der Kompostplatz sollte fünf Meter Abstand zu Wohnfenstern haben. Pflanzenreste möglichst abwechselungsreich und luftig schichten. Samen und Wurzelunkräuter vermeiden. Keine modrigen, schimmeligen und staubigen Gartenabfälle häckseln.
  • Temperatur: Möglichst großer Komposthaufen, möglichst viel Material auf einmal aufsetzen, luftige und abwechselungsreiche Mischung. In kleinen, regelmäßig mit geringen Abfallmengen beschickten Gartenkomposten steigt die Temperatur selten hoch genug, um alle Keime sicher abzutöten.
  • Feuchtigkeit: Gegebenenfalls bei Regen abdecken oder bei Trockenheit gießen.
  • pH-Wert: Nicht übermäßig kalken.
  • Kompost umsetzen: Nach sechs Monaten einmal umsetzen, damit auch die Materialien am Rand des Komposthaufens zersetzt werden. Bei umfangreichen Tätigkeiten am Kompost benachbarte Fenster schließen. Hygienisch arbeiten, also nicht gleichzeitig essen und trinken, offene Wunden vermeiden und nach der Arbeit Hände reinigen und Arbeitskleidung wechseln. Wird extrem trockenes Kompostgut umgelagert, Staubentwicklung z.B. durch vorheriges Anfeuchten verringern. Arbeitende und Zuschauer sollten nicht in der Windrichtung stehen.
  • Dauer der Kompostierung: Der Rotteprozess ist beendet, wenn nach weiterem Umsetzen die Temperatur nicht mehr steigt. Aus hygienischen Gründen ist ein Jahr optimal.

Die Kompostfibel

Für interessierte Bürgerinnen und Bürger hält der ASTO die aktuelle Ausgabe der Kompostfibel des Umweltbundesamtes zur kostenlosen Abholung bereit. Auf 34 Seiten findet man sehr ausführliche Hinweise und Tipps zur richtigen Kompostierung.

Keine Gartenabfälle auf Wald- und Grünflächen entsorgen!

  • Grünschnitt in der freien Natur ist rechtlich Müll 
  • Gartenabfälle überdüngen Böden und können gebietsfremde Organismen freisetzen

Grünschnitt, Gras, und Laub, derer sich Gartenbesitzer entledigen möchten, gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden. Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares Material handelt. Was banal klingt ist jedoch kein Kavaliersdelikt. "Diese Art der Entsorgung ist illegal. In den Pflanzenabfall-Verordnungen der Länder ist vorgeschrieben, dass Gartenabfälle ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Pflanzliche Abfälle sind entweder - wie der übrige Müll - dem öffentlichen Entsorgungsträger zu überlassen oder können im eigenen Garten kompostiert werden", sagte Prof. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Denn Wald- und Grünflächen der freien Natur sind in der Regel eine gut abgestimmte Lebensgemeinschaft. "Bringt man zusätzliche Komponenten in dieses Gleichgewicht ein, verändert sich das Nährstoffangebot und die sensiblen Ökosysteme werden langfristig gestört", erklärt Jessel. "Die Verrottung der Pflanzen sorgt für einen verstärkten Nährstoffeintrag", so die BfN-Präsidentin. Damit wird die Zusammensetzung der Böden empfindlich gestört. Pflanzen, die auf nährstoffarmen Böden zurechtkommen wie Veilchen oder viele Wiesenblumen werden durch Nährstoff liebende Allerweltspflanzen wie Brennnesseln oder Brombeersträucher vertrieben. 

Mit Sorge beobachtet das BfN auch, dass mit der illegalen Entsorgung auch gebietsfremde Pflanzenarten in die freie Natur eingebracht werden, die die Lebensgemeinschaften im Wald, am Waldrand oder in Schutzgebieten negativ beeinflussen können. Nicht selten treiben auch Wurzelreste mancher Gartenpflanzen wieder aus und verdrängen somit die ursprüngliche Pflanzenwelt.
 

Welche Konsequenzen hat eine illegale Entsorgung von Gartenabfällen für die Wald- und Grünflächen? 

  • Der Nährstoffhaushalt wird durch Stickstoffeinträge gestört. Infolge der Überdüngung breiten sich Stickstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln oft flächig aus. Anspruchsvollere Pflanzen verschwinden dagegen. 
  • Gärung und Fäulnisbildung (insbesondere bei Rasenschnitt) führen zur Störung der Mikroorganismen im Boden und somit des natürlichen Nährstoffkreislaufs. 
  • Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nichtheimischen, konkurrenzstarken Pflanzen enthalten, die sich ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen verdrängen können. 
  • Durch Gartenabfälle gelangt Nitrat in den Boden, das sich letztlich in unserem Grundwasser wiederfindet. Es schadet der Wasserqualität und damit unserer Gesundheit. 
  • Sobald sich an einer Stelle Abfälle befinden, kommt durch Nachahmer immer mehr Unrat dazu. Innerhalb kurzer Zeit befindet sich eine kleine Deponie in Wald, Grünflächen oder unter Büschen auf der sich neben Grünschnitt Abfälle aller Art sammeln. 
  • Abfälle müssen, auch wenn sie von Dritten illegal abgelagert wurden, nach Abfallrecht vom Grundeigentümer entfernt und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Das verursacht Kosten. Handelt es sich um Staats- oder Gemeindewald oder öffentliche Grünflächen sind, diese von der öffentlichen Hand zu tragen - also auch von Ihnen als Steuer- und Gebührenzahler. 
  • Die Entsorgung im Wald und auf Grünflächen verstößt gegen umweltrechtliche Vorschriften und stellt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar und wird vom ASTO auf jeden Fall geahndet. Hinweise auf illegale Abfallablagerungen nimmt der ASTO, Tel. 02261/601115 gerne entgegen.

Fazit: 
Gartenabfälle in der freien Natur sind nicht nur ein unschöner Anblick. Durch den erhöhten Nährstoffeintrag und die Einbringung nichtheimischer, möglicherweise invasiver Pflanzenarten können auch beachtliche Schäden an der Natur angerichtet werden. Aus einer eventuell einmaligen Ablagerung solchen Materials wird zudem häufig Gewohnheit oder Nachbarn schließen sich diesem Fehlverhalten an. Mit der Zeit werden Grün- und Waldflächen hinter Privatgrundstücken mit unansehnlichen pflanzlichen Abfällen überhäuft. Erfahrungsgemäß lässt weiterer Müll wie Plastikabfälle nicht lange auf sich warten - weder für die Anlieger noch für Spaziergänger ist es ein schöner Anblick, wenn sich so quasi wilde Mülldeponien entwickeln.

Wenn der Müll in der Tonne festfriert

Tipps zur Vermeidung von Problemen beim Entleeren der Abfallgefäße

In der kalten Jahreszeit können durch länger anhaltenden Frost die Abfälle in den Restmüll- und Biomüllgefäßen festfrieren, insbesondere wenn die Abfälle sehr feucht sind. Die Feuchtigkeit schlägt sich an den Wänden der Tonne nieder, wird zu Eis und verhindert so ein Herausrutschen des Abfalls beim Ladevorgang. Die Müllwerker können die Tonnen mit eingefrorenem Inhalt entweder gar nicht oder nur teilweise leeren. Wenn der Abfallbehälter nicht komplett geleert wird, sind ein Nachfahren und eine Zusatzleerung leider aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Um Probleme zu vermeiden, sollten folgende Tipps beachtet werden:
Standort: Tonnen sollten möglichst frostgeschützt aufgestellt werden, etwa nahe einer Hauswand, in der Garage oder im Carport.

Auslegen: Die Müllbehälter können mit Zeitungen ausgelegt oder mit einem Papiersack ausgekleidet werden. Dadurch wird Feuchtigkeit entzogen und das Einfrieren verhindert.

Abtropfen: Feuchte organische Abfälle wie Kaffee- und Teefilter sollten gut abtropfen, bevor sie in die Biotonne geworfen werden oder in Papiertüten, Zeitungspapier oder Küchenkrepp eingewickelt werden.

Abwarten: Um zu verhindern, dass die Abfälle anfrieren, sollten die Tonnen erst vor dem Abfuhrtermin bereitgestellt werden. Wenn die Abfällen schon festgefroren sind, sollten diese vor der Leerung vorsichtig mit einem Spaten vom Rand gelöst werden.

Bitte schlagen Sie aber keinesfalls mit harten Gegenständen an die Kunststofftonne, da sie bei großer Kälte leicht brechen kann. Steht die Tonne einige Tage an einem wärmeren Ort (Garage, Keller), taut der Inhalt auf und die Tonne kann geleert werden.

CD's/DVD's

CDs und DVDs sind für die Mülltonne zu schade!

CDs / DVDs bestehen aus Polycarbonat, einem Kunststoff auf Erdölbasis. Auf den Kunststoffträgern ist eine dünne Metallschicht, z. B. Aluminium aufgedampft sowie ein Aufdruck und ein Schutzlack aufgebracht.

Die Beschichtung lässt sich mit geringem Aufwand von der Kunststoffscheibe lösen. Das gewonnene Polycarbonat ist ein hochwertiger Werkstoff, aus dem sich Produkte für die Medizintechnik, die Automobil- und die Computerindustrie herstellen lassen.

Mitmachen - Umwelt schützen!

Unbrauchbare CD's / DVD's müssen nicht mehr in Schubladen "zwischengelagert" oder in der Restmülltonne entsorgt werden. In Ihrem Rathaus steht deshalb ein Sammelcontainer bereit, in den CD's / DVD's eingeworfen werden können. Ausnahme Wipperfürth: Entsorgungsmöglichkeit für CDs, Batterien und Korken ab dem 01.01.2024 anstatt Rathaus zur Ökumenischen Initiative e.V. (Wupperstraße 6, 51688 Wipperfürth).

Elektrogeräte/Kühlgeräte/Ölradiatoren/Metall

Seit dem 01.01.2003 dürfen sämtliche Elektrogeräte gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) nicht mehr über den Rest- bzw. Sperrmüll entsorgt werden. Die großen Elektrogeräte und Altmetalle werden separat vom Entsorgungsunternehmen abgefahren. Diese separate Erfassung stellt einen weiteren Schritt zu einer ökologisch hochwertigen Entsorgung dar. Alle diese Elektrogeräte enthalten schadstoffhaltige Fraktionen, die nicht mehr auf Deponien oder in Müllverbrennungsanlagen gebracht werden dürfen.

Ab dem 24.07.2016 muss der Einzelhandel kostenlos Elektro-Altgeräte zurücknehmen. Das gilt sowohl für den stationären wie für den Online-Handel. Mit dem Inkrafttreten der neuen Rücknahmepflicht für Elektrogeräte am 24. Juli sind stationäre Händler und Online-Anbieter verpflichtet, kostenlos Elektroaltgeräte anzunehmen und zu recyclen. Die Verpflichtung ergibt sich aus dem im Oktober 2015 in Kraft getretenen Elektrogesetz (ElektroG). Die Verpflichtung zur Rücknahme gilt für alle Online-Händler mit mehr als 400 m² Versand- und Lagerfläche, beim stationären Handel ab 400 m² Verkaufsfläche für Elektrogeräte. Damit fallen Elektronikmärkte wie Media Markt oder Saturn unter die Regelung, Lebensmittelhändler wie Rewe oder Aldi jedoch nicht. Bei Großgeräten sind die Händler nur beim Kauf eines Gerätes, das denselben Zweck erfüllt, verpflichtet das Altgerät anzunehmen. Für Kleingeräte gilt die Verpflichtung unabhängig davon, ob man Kunde beim Händler ist oder nicht. Die bisherige Möglichkeit ausgediente Geräte bei Wertstoffhöfen abzugeben besteht weiterhin, jedoch dürfen die Händler die Kunden nicht einfach an die Wertstoffhöfe verweisen. 

Seit dem 15. August 2018 erweitert sich der Anwendungsbereich des ElektroG auf Möbel, Textilien und Kleidungsstücke, die fest verbaute elektrische oder elektronische Bauteile enthalten. Ist das elektrische bzw. elektronische Bauteil fest eingebaut und verbunden, dann wird der komplette Gegenstand als Elektroschrott entsorgt! Dazu zählen z. B. Schuhe mit beleuchteter Sohle, Badezimmerschränke mit fest eingebautem beleuchtetem Spiegel, elektrisch verstellbarer Fernsehsessel/Massagesessel, elektrisch verstellbares Lattenrost oder auch ein Ergometer/Laufband. Ist das elektrische bzw. elektronische Bauteil nicht fest verbunden oder ausbaubar, dann wird nur das elektr(on)ische Teil als Elektroschrott entsorgt! Dazu gehören z. B. Badezimmer- oder Wohnzimmerschränke mit nur angeschraubter Beleuchtung oder der Naben-Dynamo am Fahrrad bzw. die nachrüstbare elektrische Gangschaltung fürs Rad. Ohne Elektro-Bauteile, die separat zu entsorgen sind, gehört das Möbelstück dann zum Sperrmüll.

Ab dem 1. Mai 2019 gelten auch sogenannte passive Endgeräte – also solche, die Strom lediglich durchleiten wie Steckdosen oder Lichtschalter – als Elektro- oder Elektronikgeräte im Sinne des ElektroG. Zu diesen Geräten zählen beispielsweise fertig konfektionierte Verlängerungskabel, Unterputz-Lichtschalter, Steckdosen, Stromschienen, Schmelzsicherungen, Stecker, Adapter und Antennen. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Endgeräten und Bauteilen: Bloße Bauteile bleiben auch weiterhin vom Anwendungsbereich des ElektroG ausgenommen.

Zum 1. Januar 2022 tritt die Novelle des deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG3) sowie die Verordnung über die Anforderungen an die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (BehandlungsVO) in Kraft. Ziel des Gesetzes sowie der Verordnung ist es, das Netz an Rückgabestellen auszuweiten, um die Sammelquote von Elektroschrott zu erhöhen.

Ab dem 01.07.2022 wird die Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte zudem auf Lebensmittelhändler erweitert. Von Vertreibern für Elektro- und Elektronikgeräte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 qm sowie Vertreibern von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 qm, die mehrmals im Kalenderjahr Elektrogeräte anbieten, müssen Elektroaltgeräte wie folgt zurückgenommen werden:

  • alle Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm unabhängig davon, wo das Produkt  gekauft wurde oder ob der Neukauf eines Elektrogerätes erfolgt. Die Rücknahmepflicht ist beschränkt auf drei Geräte pro Geräteart.
  • bei einer Kantenlänge von mehr als 25 cm müssen Endverbraucher ein neues Gerät kaufen, um das Elektroaltgerät beim Einzelhändler zurückgeben zu können.

Große Elektrogeräte / Metalle

Große Elektrogeräte:

Kühlgeräte, Ölradiatoren, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Spülmaschinen, Elektroherde, Backöfen, Dunstabzugshauben, Mikrowellengeräte, Computer, Staubsauger, Videorecorder, komplette Hi-Fi-Anlagen, Fernseher, PC-Monitore, elektrisch verstellbarer Fernsehsessel/Massagesessel, Solarien und Bräunungsgeräte ohne Leuchtstoffröhren u.v.m.

Metalle:

Wäscheständer/-spinne, Badewannen und Duschtassen aus Stahl, Heizkörper, Klettergerüste / Kinderschaukeln, Gartenmöbel aus Stahl, Gartengrill, Fahrräder, Kettcars, Pavillon-Stangen u. v. m.

 

Anmeldung von großen Elektrogeräten / Metallen:

Die großen Elektrogeräte / Metalle werden nach vorheriger schriftlicher Anmeldung online oder mittels der am Abfallkalender anhängenden Anmeldekarte durchgeführt. Die Elektrogeräte / Metalle müssen am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr an der öffentlichen Straße bereitliegen. Die Termine der großen Elektrogeräte und / oder Metallabfuhr entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender.

An den Übergabe- und Sammelstellen können Sie Ihre Elektrogeräte / Metalle auch anliefern.

Kleine Elektrogeräte

Toaster, Bügeleisen, Haushaltsgeräte, Haartrockner, Rasierapparat,  Akkuladegerät, Elektro-Werkzeuge, blinkende Turnschuhe, passive Endgeräte (z.B. Steckdosenleisen, Verlängerungskabel) und vieles mehr...  

Diese kleinen Elektrogeräte können am Schadstoffmobil abgegeben werden. Die Standorte und Termine entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender. Zusätzlich können diese Teile auch in die neuen Container für Elektrokleingeräte eingeworfen werden. 

Wichtiger Hinweis: Kleben Sie bei lithiumhaltigen Batterien und Akkus vorher die Pole ab, um einen Kurzschluss zu vermeiden. Bei der Entsorgung von Elektroaltgeräten wie Fotoapparaten oder Laptops sollten vorher die Batterien/Akkus entnommen werden.

Eine Liste der Standorte der Container für Elektrokleingeräte finden Sie hier (Quelle: BAV).

An den Übergabe- und Sammelstellen können Sie Ihre Elektrogeräte / Metalle auch anliefern.

Vorsicht vor illegalen Abfallsammlern

Geben Sie Ihre Elektrogeräte und Metalle auf keinen Fall an Schrottsammler ab, die mit nicht ordnungsgemäß gekennzeichneten Lieferwagen durch Wohngebiete fahren und uns mit ihrer eintönigen Dudelmusik den letzten Nerv rauben. Die Fahrzeugbesatzungen haben häufig keine Sammelerlaubnis, schmeißen den Schrott, den sie nicht gebrauchen können, anschließend in den Wald und kassieren die Verwertungserlöse, ohne natürlich irgendwelche Steuern zu bezahlen. Bedenken Sie bitte, dass Sie diese illegalen "Dudelmänner" durch Ihre Schrottabgabe auch beim Ausspionieren von Einbruchsobjekten unterstützen!

Melden Sie die illegalen Sammler stattdessen bitte immer sofort der Polizei. Die Polizei nimmt deren Personalien auf, erteilt Bußgelder, nimmt den Schrott ab und erstellt Bewegungsprofile.

Die kommunale Sammlung garantiert dagegen die hochwertige Verwertung. Die Verwertungserlöse bleiben vor Ort, wo sie zur Kostenminderung Ihrer Gebühren beitrag

Gelber Sack

Die Gelben Säcke und die gelben Container sind nicht Bestandteil des ASTO-Entsorgungssystems, sondern gehören zu den Dualen Systemen, die für die Entsorgung der Verkaufsverpackungen zuständig sind. Die Abholung und Verwertung wird nicht durch die Abfallgebühren finanziert. Hiesiger Ansprechpartner der Dualen Systeme ist die Firma Lobbe Umweltservice GmbH & Co KG.

Gelbe Säcke erhalten Sie gegen Vorlage eines Gutscheines in allen im Abfallkalender aufgeführten Ausgabestellen. Dieser Gutschein wird einmal jährlich jedem Haushalt im Verbandsgebiet zugestellt, der Sie zur Abholung Ihres Jahreskontingentes an Gelben Säcken berechtigt.

Für weiteren Bedarf an Gelben Säcken können Gutscheine bei der Firma Lobbe unter der gebührenfreien Telefon-Nummer 0800 / 4 44 42 29 oder per Mail-Adresse angefordert werden.

Die Mail-Adresse lautet: info.bergneustadt@lobbe.de

Richtig trennen

Der "Gelbe Sack" oder die "gelben Container" sind ausschließlich für die Sammlung und Wiederverwertung von Verkaufsverpackungen aus Metallen, Kunststoffen und Verbundstoffen.

Glas und Papier gehören hier nicht rein. Verkaufsverpackungen bitte löffelrein und ohne Inhaltsreste einfüllen. Deckel (Alu) vom Joghurtbecher (Kunststoff) trennen, denn in den Sortieranlagen können die Stoffe dann besser getrennt und recycelt werden. Flyer mit Trennhinweisen zum Download.

Metalle

  • Konserven, Metalldosen, Verschlüsse, Alu-Schalen, Alu-Deckel, Alu-Folien
     

Verbundstoffe

  • Getränke- und Milchkartons, Vakkumverpackungen
     

Kunststoffe

  • Folien (Tragetaschen, Beutel, Einwickelfolien)
  • Flaschen von Spül-, Wasch- und Körperpflegemitteln
  • Becher (Milchprodukte, Margarine etc.)
  • Schaumstoffe (Obst- und Gemüseschalen und andere geschäumte Verpackungen, Styroporformteile

Vorschläge für eine optimale Trennung der Verpackungs-Wertstoffe

Plastikbecher mit Aludeckel

getennt voneinander in den Gelben Sack

Papphüllen um Plastikbehälter

Pappe in die Papiertonne,

Plastikbecher in den Gelben Sack

Kaffeeverpackungen

Papier in die Papiertonne,

Alufolie in den Gelben Sack

Pralinenschachteln

Pappkarton in die Papiertonne,

Plastikeinlage in den Gelben Sack

Zigarettenschachteln

Plastikfolie in den Gelben Sack

Pappschachtel und Papiereinlage in die Papiertonne

Schwierig oder nicht trennbare Verpackungen gehören in den Abfallbehälter, in dem der überwiegende Werk- bzw. Wertstoff-Anteil der Verpackung gesammelt werden soll.

Papp- oder Papierverpackungen mit Plastikfenster

in die Papiertonne

Plastikverpackungen mit Papieretiketten

in den Gelben Sack

Keine Seile, Bänder und Netze in den Gelben Sack

Das Problem ist teuer und ärgerlich: Immer wieder stehen die Bänder an den Sortieranlagen für Abfallwertstoffe aus dem Gelben Sack still. Grund: Störstoffe blockieren den richtigen Ablauf.

Zu den schlimmsten Störstoffen gehören

  • Video- und Kassettenbänder,
  • Filme,
  • Verpackungs- und Stahlbänder,
  • Spanngurte,
  • Seile und Taue,
  • Tannenbaum- und Strohballennetze.

Diese Produkte wickeln sich leicht um die Kugellager und Siebtrommeln und führen ständig zum Bandstillstand.

Achtung: Seile, Bänder und Netze bitte über die Restmülltonne entsorgen.

Grünschnitt

Unter Grünschnitt fallen Pflegeschnitte von Bäumen, Sträuchern und Hecken in gebündelter Form (mit Kordel / kein Draht, max. 1,5 Länge). Einzelne Äste dürfen max. einen Durchmesser von 15 cm haben. Die Menge darf dabei 3 cbm pro Anmeldung nicht überschreiten.

Größere Mengen an sperrigem Grünschnitt (z. B. durch Fällung ganzer Bäume) müssen privat entsorgt werden. Sie können gegen Gebühr bei den Wertstoffhöfen angeliefert werden.

Das gehört nicht dazu:

In Säcke gefüllte Gartenabfälle wie Rasenschnitt, Laub, Blumenerde usw. (gehören in die Biotonne oder sind der Eigenverwertung auf dem eigenen Grundstück zuzuführen).

Anmeldung von Grünschnitt:

Die Grünschnittabfuhr wird nur nach schriftlicher Anmeldung online oder mittels der am Abfallkalender anhängenden Anmeldekarte durchgeführt. Der Grünschnitt muss in gebündelter Form am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr an der öffentlichen Straße bereitliegen. Die Termine der Grünschnittabfuhr entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender.

Bitte beachten Sie:

Nach § 39 Abs. 5 Ziffer 2 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Ziel ist der Schutz von Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten heimischer Tiere, insbesondere der Singvögel.

Der übliche Rückschnitt einer Hecke kann also nach Gesetz jederzeit durchgeführt werden. Allerdings ist es auch für diese Pflegeschnitte ratsam, den Zeitraum von Oktober bis Februar zu wählen.

Kork

Kork ist ein wertvoller Rohstoff und zu schade für den Müll!

In Ihrem Rathaus steht deshalb ein Sammelbehälter bereit, in den saubere und trockene Korken (aus Naturkork und nicht aus Kunststoff) eingeworfen werden können. Ausnahme Wipperfürth: Entsorgungsmöglichkeit für CDs, Batterien und Korken ab dem 01.01.2024 anstatt im Rathaus zur Ökumenischen Initiative e.V. (Wupperstraße 6, 51688 Wipperfürth).

Die Korken werden dem Epilepsiezentrum in Kork bei Kehl a. Rh. dann zur Aufbereitung überlassen. Ihr Mitwirken hilft der Umwelt und sichert Arbeitsplätze! Vielen Dank.

Nachtspeicheröfen

Die Entsorgung von alten Elektrospeicherheizgeräten - auch Nachtspeicheröfen bezeichnet - ist für Umwelt und Gesundheit problematisch. Elektrospeicherheizgeräte, die vor 1977 gebaut wurden, können Asbest enthalten; aber auch asbestfreie Öfen können Schadstoffe wie chromhaltige Kernsteine oder PCB-haltige Bauteile enthalten.

Asbest als mineralischer Werkstoff ist nicht giftig oder gesundheitsschädlich. Feiner Asbeststaub kann, wenn er eingeatmet wird, allerdings Krebs erregen und damit ein Gesundheitsrisiko darstellen. Asbestfeinstäube können auch bei Demontage von Nachtspeicheröfen entstehen.

Falls Sie einen Nachtspeicherofen in Ihrer Wohnung haben und nach vorheriger schriftlicher Anmeldung über die Elektroaltgeräteabfuhr entsorgt haben möchten, sind folgende Schritte zwingend erforderlich:

  1. besorgen Sie sich eine Holzpalette und positionieren diese am Vortag der Abholung an die öffentliche Straße;
  2. legen Sie eine dicke Kunststofffolie auf die Palette und stellen Sie den nicht auseinandergebauten Ofen darauf;
  3. packen Sie den Ofen in die Kunststofffolie und verkleben diese "luftdicht" mit Klebeband

Informationen zur Entsorgung erhalten Sie bei der BAV-Abfallberatung unter der kostenlosen Telefonnummer:

0800 / 805 805 0

Papier/Pappe/PPK

Richtig trennen

Flyer mit Trennhinweisen zum Download.

Folgende Abfälle gehören beispielsweise ins Altpapier (grüne Tonne):

  • Papierabfälle mit und ohne "Grünem Punkt"
  • Zeitungen
  • Bücher
  • Zeitschriften
  • Kataloge
  • Kartons
  • Wellpappe
  • Broschüren,
  • Schulmaterial aus Papier,
  • Papiere, Kartons und Pappen aus Büros und Verwaltungen,
  • Geschenkpapier und –karton,
  • Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton,
  • Eierkartons

Nicht ins Altpapier gehören beispielsweise:

  • Verbundmaterialien – Getränkekartons, Coffee-to-go-Becher (gelber Sack)
  • Tapeten (Restmüll)
  • Wachs-, Paraffin-, Bitumen- und Ölpapiere beziehungsweise -pappen (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack)
  • Thermopapier – wie Kassenzettel, Fahrkarten, Kontoauszüge (Restmüll)
  • Selbstdurchschreibepapier
  • Nassfest und/oder fettdicht imprägnierte und/oder geleimte Papiere und Pappen – Plakate, Coffee-to-go-Becher, Hamburger-Verpackungen, Backpapier, Muffinförmchen, Trinkhalme (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack)
  • Verschmutzte, restentleerte Papierverpackungen – Pizzakarton mit Lebensmittelanhaftungen oder Pappschalen für Ofengerichte wie Lasagne oder Fisch (gelber Sack)  
  • Mit Kunststofflacken oder -folien hergestellte Lack-, Glacé- und Chromopapiere und -pappen (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack)
  • Papiere mit Klebstoffanwendungen, die sich nicht leicht abtrennen lassen (Haftnotizen, Adressetiketten, Selbstklebeverschluss bei Kuverts) (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack). Eine Ausnahme hiervon sind Papierprodukte, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind. Diese dürfen nur Klebstoffe enthalten, die nach den anerkannten Prüfmethoden INGEDE 12 & Score Card als ausreichend abtrennbar bewertet werden. Diese Papiere können mit dem Altpapier entsorgt werden.

Restmüll

A

B

  • Babyflasche (Plastik)
  • Backpapier
  • Ball
  • behandelte Holzreste
  • Besen
  • Besteckteile
  • Bilderrahmen
  • Binden
  • Bioplastik
  • Blechspielzeug
  • Bleistiftstummel
  • Blumentöpfe, Blumensprenger
  • Blumenuntersetzer
  • Bonbonpapier
  • Brillengläser
  • Bügelbrettbezug
  • Büroklammer
  • Büroablage
  • Bürste
  • Butterbrotpapier

C

  • Campinggeschirr (Weißblech)
  • CD's / DVD's (oder Sammelbehälter)
  • Computerteile (ohne elektrische/elektronische Bauteile)

D

  • Damenstrumpfhose
  • Decke
  • Dias
  • Disketten
  • Dosenöffner
  • Draht
  • Druckerpatrone
  • Dübel

E

F

  • Fahrradhelm
  • Fahrradkette
  • Fahrradschlauch
  • Fahrradschloss
  • Farbgefäße mit eingetrockneter Farbe
  • Federballschläger
  • Fensterglas (gehört nicht in die Glascontainer)
  • Feuerzeuge
  • Filme, Fotos
  • Filterpatronen
  • Filzstifte
  • Fischgräten
  • Flachglas
  • Fleischreste
  • Folien
  • Frisbeescheibe
  • Frischhaltebox
  • Frittierfett, fest (aber flüssiges Frittieröl muss beim Schadstoffmobil abgegeben werden)
  • Fußabstreifer

G

  • Gartenschlauch
  • Gefrierdosen
  • Geschenkband
  • Gießkanne (Kunststoff)
  • Glühbirnen/-lampen (aber keine Energiespar- oder LED-Lampen)
  • Grillkohleasche (erkaltet)
  • Gummiringe

H

  • Haare, behandelt
  • Haarbürsten, Haarkämme
  • Handtasche
  • Haushaltsgegenstände aus Plastik
  • Hausstaub
  • Holzspielzeug
  • Hundeleine
  • Hygieneartikel

I

  • Isolierkanne
  • Isomatte

K

  • Kabelreste
  • Katzenstreu (Besonderheiten Kleintierstreu)
  • Kamm, Plastik
  • Käserinde, behandelt
  • Kassetten und -hülle (Musikkassetten)
  • Katzenstreu
  • Kaugummi
  • Kerze, Kerzenreste
  • Kinderspielzeug (Holz oder Plastik)
  • Kissen
  • Klarsichthüllen
  • Klebeband
  • Kleiderbügel
  • Kleineisen
  • Kleintierstreu (Besonderheiten Kleintierstreu)
  • Kleister
  • Klobürste
  • Kochtopf
  • Kohle- und Pergamentpapier
  • Kondome
  • Kopfkissen
  • Kosmetikartikel
  • Kosmetiktuch
  • Krepppapier
  • Küchenmesser
  • Küchentücher
  • Kugelschreiber und –minen
  • Kulturbeutel
  • Kunststoffrohre (aber keine Baumischabfälle)
  • Kunststoffspielzeug

L

  • Lederreste
  • Lackreste (eingetrocknet)
  • Lampenschirm
  • Leder
  • Lineal
  • Lockenwickler
  • Luftmatratze
  • Lumpen

M

N

  • Nägel
  • Negativ (Film)

O

  • Ohrenstäbchen
  • Ohropax

P

  • Papiertaschen/-handtücher (gebraucht)
  • Pappgeschirr (gebraucht)
  • Pausenbrotbox
  • Pergamentpapier
  • Perücke
  • Pflaster
  • Pinsel
  • Pinnwand
  • Plastikbesteck
  • Plastikblumen
  • Plastikgeschirr
  • Plüschtier
  • Porzellangeschirr
  • Putzlappen, Lumpen

R

  • Radiergummi
  • Rasierklinge
  • Regenschirm
  • Reservekanister

S

  • Salatbesteck
  • Schallplatten
  • Schaumstoff
  • Scheibenwischer
  • Scherben
  • Schläuche
  • Schleifpapier
  • Schlüsselmäppchen
  • Schnellhefter
  • Schnuller
  • Schnürsenkel
  • Schnur
  • Schonbezug
  • Schrauben
  • Schreibmäppchen
  • Schreibmaschinenfarbband
  • Schuhe (oder Altkleidercontainer)
  • Schwamm
  • Seifenrest
  • Serviette
  • Spiegel
  • Spielzeug
  • Sprungseil
  • Spülbürste
  • Spültuch
  • Staubsaugerbeutel
  • Staubtücher
  • Steingut
  • Stempel
  • Stempelkissen
  • Stoffreste
  • Stofftier
  • Straßenkehricht
  • Strümpfe
  • Strumpfhosen

T

  • Tampons
  • Tapetenreste
  • Taschentuch
  • Telefaxthermopapier
  • Tennisball
  • Teppichreste
  • Tesafilmroller
  • Textilreste, Lumpen
  • Textmarker
  • Thermoskanne
  • Tintenfässer
  • Toilettenbürste
  • Tontöpfe
  • Transparentpapier
  • Turnschuhe (oder Altkleidercontainer)

V

  • Verbandszeug
  • verschmutzte Verkaufsverpackungen
  • verschmutztes Papier (gehört nicht in die grüne Tonne)
  • Video- und Musikkassetten

W

  • Wachs
  • Wäscheklammer
  • Waschschüssel
  • Wasserpistole
  • Wassersprüher
  • Watte / Wattestäbchen
  • Wecker
  • Weidenkorb
  • Weihnachtskugel
  • Werkzeug (aber kein Elektrowerkzeug)
  • Windel (oder Windelsackcontainer)
  • Wischblätter
  • Wischmop
  • Wurstpelle
  • Wurstreste

Z

  • Zahnbürste (aber keine elektrische)
  • Zahnputzbecher
  • Zelt, Zelthering
  • Zigarettenkippen

Schadstoffmobil

Sonderabfälle

Folgende Sonderabfälle aus privaten Haushaltungen können am Schadstoffmobil abgegeben werden:

  • Altlacke / Altfarben
  • Dispersionsfarben
  • Lösemittel
  • Säuren
  • Laugen
  • Pflanzenschutzmittel
  • ölhaltige Lappen
  • Frittieröl flüssig (festes Frittierfett in Restabfalltonne)
  • Altmedikamente (oder Restabfalltonne)
  • Altbatterien
  • Akkus
  • Laborchemikalien
  • Leuchtstoffröhren (aus Lampen, Solarien und Bräunungsgeräten)
  • Energiesparlampen / LED-Leuchten
  • Elektro-Kleingeräte (längste Kante 50 cm)
  • Kleber
  • Holzschutzmittel
  • Thermometer
  • Nagellack und Nagellackentferner
  • Handfeuerlöscher (nur druckentleerte), Hinweis: Es besteht die Möglichkeit, gefüllte Handfeuerlöscher gegen Gebühr bei dem Entsorgungszentrum Leppe in Lindlar-Remshagen abzugeben (Telefon kostenfrei 0800 - 805 805 0). 
  • Altöl: Sollten Sie keine kostenlose Annahmestelle für Altöl nutzen können, bietet Ihnen das Schadstoffmobil die Möglichkeit, Altöl gegen eine geringe Kostenerstattung anzunehmen.

Die Standorte und Termine des Schadstoffmobils entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender.

Die im Abfallkalender genannten Regel-Standorte können vom Schadstoffmobil natürlich nur dann genutzt werden, wenn sie frei und zugänglich sind. In den folgenden Kommunen kann sich die Notwendigkeit ergeben, einen alternativen Standort anzufahren:

Bergneustadt:  Regel-Standort Bahnstraße - Ausweichstation ist dann Richtung Hagebaumarkt in der Brückenstraße

Gummersbach: Regel-Standort Festplatz am Dreieck - Ausweichstation ist bei A.S. Creation in der Südstraße

Waldbröl: Regel-Standort Waldbröl-Zentrum - Ausweichstandort ist bei Fa. Wirths Entsorgungs-GmbH in der Käthe-Kollwitz-Str. 18

Sollte ein Standort (aus welchen Gründen auch immer, z.B. wird die Standfläche manchmal leider zugeparkt) nicht anfahrbar sein, so wird das Schadstoffmobil bei zwei- oder dreigeteilten Terminen unter Umständen den nächsten Tagesstandort anfahren, sofern dies möglich ist. Bitte erkundigen Sie sich deshalb auch insbesondere bei Schnee und Eis über die Bürger-Hotline 0 22 64 / 28 74 16 und Homepage www.asto.de, ob das Schadstoffmobil den Termin nach den gültigen Sicherheitsbestimmungen überhaupt wahrnehmen darf.

Sperrmüll

Im Rahmen der Sperrmüllanmeldung und -abfuhr werden nur sperrige Gegenstände in haushaltsüblichen Mengen (max. 5 cbm)  aus privaten Haushalten mitgenommen, die auch nachdem sie zerkleinert wurden, nicht über die Restabfalltonne entsorgt werden können. Bitte beachten Sie, dass die Sperrmüllabfuhr keine Wohnungs- bzw. Haushaltsauflösungen beinhaltet und das Müllfahrzeug nur Gegenstände bis maximal 2 Meter Länge laden kann. Teile, die nicht von zwei Personen gehoben werden können (max. 50 kg Gewicht - berufsgenossenschaftliche Vorgaben), sind von der Sperrmüllabfuhr ebenso ausgeschlossen wie Teile, die aufgrund ihrer Beschaffenheit das Müllfahrzeug und die Presseinrichtung beschädigen würden (z.B. Schirmständer aus Granit).

Das gehört zum Sperrmüll beispielsweise dazu:

  • Möbel
  • aufgerollter Teppich oder PVC-Boden
  • Laminat, Parkett und Paneele ohne Klammern und Nägel (alles gebündelt max 1,5 m Länge)
  • Regale, Regalbretter ohne Klammern und Nägel (alles gebündelt max 1,5 m Länge)
  • unbehandeltes Holz ohne Klammern und Nägel (alles gebündelt max 1,5 m Länge)
  • Fußleisten ohne Klammern und Nägel (alles gebündelt max 1,5 m Länge)
  • Matratzen

Das gehört beispielsweise nicht zum Sperrmüll dazu:

  • sämtliche großen Elektrogeräte
  • Gewerbemüll
  • mit Hausmüll gefüllte Säcke, Tüten und Kartons
  • Bauteile, Baumaterialien und Baumischabfälle (z. B. Waschbecken, Toiletten, Fenster, Rolladen, Türen, Schutt)
  • Farbeimer
  • Auto- und Motorradteile
  • Gartenzäune
  • Abfälle aus Renovierungsarbeiten

Die Entsorgung dieser Abfälle (außer große Elektrogeräte) muss privat erfolgen. Es besteht die Möglichkeit, diese gegen Gebühr bei dem Entsorgungszentrum Leppe in Lindlar-Remshagen abzugeben (Telefon kostenfrei 0800 - 600 2003).

Anmeldung von Sperrmüll

Die Sperrmüllabfuhr wird nur nach schriftlicher Anmeldung online oder mittels der am Abfallkalender anhängenden Anmeldekarte durchgeführt. Der Sperrmüll muss am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr an der öffentlichen Straße bereitliegen. Die Termine der Sperrmüllabfuhr entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender.

Vorsicht vor illegalen Abfallsammlern

Geben Sie Ihren Sperrmüll auf keinen Fall an Schrottsammler ab, die mit nicht ordnungsgemäß gekennzeichneten Lieferwagen durch Wohngebiete fahren und uns mit ihrer eintönigen Dudelmusik den letzten Nerv rauben. Die Fahrzeugbesatzungen haben häufig keine Sammelerlaubnis, schmeißen den Schrott, den sie nicht gebrauchen können, anschließend in den Wald und kassieren die Verwertungserlöse, ohne natürlich irgendwelche Steuern zu bezahlen. Bedenken Sie bitte, dass Sie diese illegalen Sammler durch Ihre Schrottabgabe auch beim Ausspionieren von Einbruchsobjekten unterstützen!

Melden Sie die illegalen Sammler stattdessen bitte immer sofort der Polizei. Die Polizei nimmt deren Personalien auf, erteilt Bußgelder, nimmt den Sperrmüll ab und erstellt Bewegungsprofile.

Die kommunale Sammlung garantiert dagegen die hochwertige Entsorgung. 

Sperrmüll zur Wiederverwendung

Der ASTO sorgt für die Abfuhren aller in den Haushalten anfallenden Abfälle, u.a. auch Restmüll. Als ein Teil des Restmülls gehört auch der Sperrmüll (SPM) zu diesen Abfällen.

Oftmals befinden sich bei den Teilen, die zum SPM angemeldet werden sollen, brauchbare und gebrauchsfähige Teile, die andere Personen u.U. noch verwenden können. Bitte prüfen Sie dies, denn es gibt sehr viele Möglichkeiten, diese Teile anderen Personen anzubieten bzw. zugänglich zu machen.

Neben den „ältesten“ Online-Plattformen „ebay“ und „ebay-kleinanzeigen“ gibt es noch viele weitere Verkaufs-Tausch- oder Schenkplattformen wie beispielhaft

www.manuela-stengl.de/gebrauchte-sachen-online-verkaufen-verkaufsportale/

www.techbook.de/easylife/alternativen-ebay-kleinanzeigen

www.netzwelt.de/news/88086-online-kaufhaeuser-vier-ebay-alternativen-ueberblick.html

Im Internet und in den App-Stores finden Sie diese und weitere Gebrauchtwarenbörsen. Hier können Sie Ihre Teile einfach und unkompliziert einstellen und u.U. noch einige Euro dafür erhalten. Sollten Ihnen weitere Dienste bekannt sein, können Sie diese dem ASTO gerne mitteilen. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Ist Ihr Ziel, nicht unbedingt noch einen Erlös zu erzielen, sondern wünschen Sie sich in erster Linie die Weiterverwendung der Gegenstände, dann wählen Sie eine der Tausch- oder Schenkungsbörsen. Der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV) unterhält auf seiner Homepage auch einen solchen Tausch- und Verschenkmarkt und hat auch eine entsprechende App hierzu programmieren lassen.

Als weitere Möglichkeiten gut erhaltene Dinge sinnvoll weiterzugeben, sind die „Sozialkaufhäuser“ wie das Caritas-Kaufhaus, der Verein für soziale Dienste in Bergneustadt e.V., Hauptstrasse 34, 51702 Bergneustadt, Tel. 02261/41186 oder die Ökumenische Initiative, Möbellager, Wupperstraße 6, 51688 Wipperfürth, Tel. 02267/2822 zu nennen. Hier werden sogar gut wiederverwendbare Möbelstücke nach Sichtung vor Ort z.T. abgeholt.

Auch die Nachfrage über die sozialen Netzwerke im Bekannten- und Verwandtenkreis eröffnet oftmals überraschende neue Verwendungsmöglichkeiten.  So erreicht man z.B. über die „Status-Funktion“ von WhatsApp eine sehr große Gruppe von möglichen Interessenten.

Sollten alle diese Versuche ausgeschöpft sein und es wurde kein Interesse geweckt, spricht viel dafür, dass es für das angepriesene „Produkt“ keine wirkliche Verwendungsmöglichkeit mehr gibt.

Dennoch können sich beim Herausstellen der SPM-Teile zur Abfuhr noch Chancen ergeben, dass Nachbarn auf die Teile aufmerksam werden und ihr Interesse bekunden. Auch in der Dunkelheit umherfahrende „fliegende Sammler“ holen oft noch brauchbare Teile aus den bereitgestellten Dingen heraus und geben so diesen Teilen ein zweites „Leben“.

So wird erreicht, dass noch brauchbare Teile einer weiteren Nutzung zugeführt werden, was hilft, die Ressourcen insgesamt zu schonen. Entsorgt werden müssen dann letztendlich nur noch die Dinge, die niemand mehr verwenden kann oder möchte, die defekt oder kaputt sind und wo sich eine Reparatur offensichtlich nicht mehr lohnt.

Die beispielhaft genannten und teils sehr innovativen Lösungen zur Wiederverwendung helfen dem Umwelt- wie Klimaschutz und ermöglichen dadurch gerade bei diesem hochwertigen Abfallstrom eine möglichst ressourcenschonende Sammlung.

Windeln

Entsorgung von Einwegwindeln

Gebrauchte Einwegwindeln sind nicht verwertbar und sind deshalb über die auf Ihrem Wohngrundstück zur Verfügung stehende Restabfalltonne zu entsorgen. Wenn das Volumen nicht ausreicht, können Sie als Grundstückseigentümer zusätzliches Restmüllvolumen beantragen.

Kommunen im Verbandsgebiet bieten ausschließlich jeweils ihren Bürgerinnen und Bürgern (gegen Personalausweiskontrolle) die Möglichkeit, gebrauchte Einwegwindeln über Sammelgefäße zu entsorgen, diese Leistung ist gebührenfrei. Die Kosten für diesen Service trägt die einzelne Kommune. Die Anlieferung muss in handelsüblichen Müllsäcken erfolgen. In den Rathäusern/Bauhöfen werden keine speziellen Säcke ausgegeben. Die Standorte der Sammelgefäße sowie die Befüllungszeiten entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Aufstellung:

Standorte der Sammelgefäße

Bergneustadt (nur für Bergneustädter Bürgerinnen und Bürger)

Städtischer Baubetriebshof
Industriestr. 16
Standort Google Maps

Öffnungszeiten der Windelsackannahme:

  • Montag - Donnerstag 7.30 - 15.30 Uhr
  • Freitag 7.30 - 11.30 Uhr

 

Gummersbach (nur für Gummersbacher Bürgerinnen und Bürger)

Firma Hufnagel Service GmbH
Abbenohler Weg 12
Standort Google Maps

Öffnungszeiten der Windelsackannahme:

  • Montag - Freitag 7.00 - 18.00 Uhr
  • Samstag 7.00 - 12.00 Uhr

 

Marienheide (nur für Marienheider Bürgerinnen und Bürger)

Bauhof der Gemeinde
Bockelsburger Weg 20
Standort Google Maps

Öffnungszeiten der Windelsackannahme:

  • Montag - Donnerstag 7.00 - 15.50 Uhr
  • Freitag 7.00 - 12.00 Uhr

 

Waldbröl (nur für Waldbröler Bürgerinnen und Bürger)

- nur noch bis 31.03.2020

Städtischer Bauhof
Am Mühlenteich 11
Standort Google Maps

Öffnungszeiten der Windelsackannahme:

  • Montag - Donnerstag 7.30 - 16.30 Uhr
  • Freitag 7.30 - 12.30 Uhr

 

Wiehl (nur für Wiehler Bürgerinnen und Bürger)

Städtischer Bauhof
Bechstraße 55, Mühlen
Standort Google Maps

Öffnungszeiten der Windelsackannahme:

  • Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr
  • Donnerstag 10.00 - 13.00 Uhr
  • Samstag 10.00 - 13.00 Uhr

 

Wipperfürth (nur für Wipperfürther Bürgerinnen und Bürger)

Gemeinsamer Baubetriebshof
Wipperfürth / Hückeswagen

Egener Straße 7 in Wipperfürth
Zufahrt in Höhe Elisabethstraße
Standort Google Maps

Öffnungszeiten der Windelsackannahme:

  • Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr
  • Samstag 10.00 - 12.00 Uhr

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