Bürger-Hotline (0 22 64) 28 74 16
Eine Ausnahme vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne liegt vor, wenn schlüssig und nachvollziehbar nachgewiesen wird, dass man in der Lage ist, alle auf dem Grundstück anfallenden kompostierbaren Stoffe auf diesem Grundstück ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten (Eigenverwertung durch Eigenkompostierung).
Im Einzelnen bedeutet dies:
Anträge auf Biotonnenbefreiung können nur vom Grundstückseigentümer oder einem bevollmächtigten Dritten beim Abfall- Sammel- und Transportverband Oberberg (ASTO) schriftlich gestellt werden. Hierzu verwenden Sie bitte den bereitgestellten Vordruck.
Der Antrag ist nicht zu verwenden, wenn Sie die Auslieferung oder Veränderung der Behältergröße der Biotonne wünschen. Hierzu verwenden Sie bitte den Vordruck Behälterumstellung.
Für die Inanspruchnahme der Einrichtungen und Anlagen der Abfallentsorgung erhebt der Verband zur Deckung der Kosten Abfallentsorgungsgebühren. Eine Inanspruchnahme liegt vor, wenn auf dem Grundstück ein Abfallbehälter zur Verfügung gestellt wurde oder vorhanden ist und das Grundstück regelmäßig zur Abfallentsorgung angefahren wird. Die Gebührenpflicht endet mit dem Ende des Monats, in dem der Bioabfallbehälter von dem Grundstück abgeholt wurde.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie per Post oder per Mail im PDF-Format an uns versenden oder an die (0 22 61) 60 11 99 faxen oder persönlich beim ASTO abgeben.